Rufbereitschaft und Sonderöffnungszeiten

Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl

Da die Stadtverwaltung grundsätzlich zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleibt, bietet das Wahlamt ausschließlich für diese Fälle eine Rufbereitschaft und Sonderöffnungszeiten an.

Rufbereitschaft unter 02521 29-3301:

Heiligabend, 24. Dezembervon 10 bis 12 Uhr
Samstag, 28. Dezembervon 10 bis 12 Uhr
Silvester, 31. Dezembervon 10 bis 12 Uhr

Sonderöffnungszeiten Rathaus Beckum:

Freitag, 27. Dezembervon 9 bis 12 Uhr
Montag, 30. Dezembervon 9 bis 12 Uhr

Bitte nutzen Sie die Klingel während dieser Zeiten.
Außerhalb dieser Zeiten Terminvereinbarung unter wahlen@beckum.de

Unterstützungsunterschriften

Bei der Bundestagswahl müssen manche Wahlvorschläge von einer festgelegten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein. Mit einer solchen Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Das soll sicherstellen, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängerinnen und Anhängern im Wahlvolk finden.

Bei den etablierten Parteien kann von einer ausreichenden Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten ausgegangen werden. Sie müssen deshalb keine Unterstützungsunterschriften vorlegen.

Weitere Infos unter bundeswahlleiterin.de