Rufbereitschaft und Sonderöffnungszeiten
Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl
Da die Stadtverwaltung grundsätzlich zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleibt, bietet das Wahlamt ausschließlich für diese Fälle eine Rufbereitschaft und Sonderöffnungszeiten an.
Rufbereitschaft unter 02521 29-3301:
Heiligabend, 24. Dezember | von 10 bis 12 Uhr |
Samstag, 28. Dezember | von 10 bis 12 Uhr |
Silvester, 31. Dezember | von 10 bis 12 Uhr |
Sonderöffnungszeiten Rathaus Beckum:
Freitag, 27. Dezember | von 9 bis 12 Uhr |
Montag, 30. Dezember | von 9 bis 12 Uhr |
Bitte nutzen Sie die Klingel während dieser Zeiten.
Außerhalb dieser Zeiten Terminvereinbarung unter wahlen@beckum.de
Unterstützungsunterschriften
Bei der Bundestagswahl müssen manche Wahlvorschläge von einer festgelegten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein. Mit einer solchen Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Das soll sicherstellen, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängerinnen und Anhängern im Wahlvolk finden.
Bei den etablierten Parteien kann von einer ausreichenden Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten ausgegangen werden. Sie müssen deshalb keine Unterstützungsunterschriften vorlegen.
Weitere Infos unter bundeswahlleiterin.de