Abwassergebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlagen erhebt die Stadt Beckum zur Deckung der Kosten getrennte Abwassergebühren (Benutzungsgebühren) für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser.
    Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab.
    Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten (bzw. überbauten) und/oder versiegelten sowie abflusswirksamen Flächen auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
    Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. Brunnen, Brauchwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Der Nachweis der verbrauchten und/oder zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte auch dem § 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
    Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten sowie abflusswirksamen Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf § 5 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hingewiesen.

    Ortsrecht

    https://www.beckum.de/rathaus-service/politik/ortsrecht/7-01-entwaesserungssatzung.pdf?cid=2lp

    https://www.beckum.de/rathaus-service/politik/ortsrecht/7-02-entwaesserungsgebuehrensatzung.pdf?cid=8kd

     

  • Rechtsgrundlage

    Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

  • Kosten

    Abwassergebühren 2024 auf einen Blick

    3,15 Euro Schmutzwassergebühr je m³ Frischwasserverbrauch
    0,79 Euro Niederschlagswassergebühr je m² bebaute und befestigte Grundstücksflächen


    Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt für die Beseitigung

    • eines Kubikmeters Klärschlamm 36,97 Euro
    • eines Kubikmeters Abwasseraus einer abflusslosen Grube 24,04 Euro.


    Bei Selbstanlieferung für die Beseitigung

    • eines Kubikmeters Klärschlamm 13,17 Euro
    • eines Kubikmeters Abwasseraus einer abflusslosen Grube 0,83 Euro.

     

    Abwassergebühren der vergangenen Jahre

    Schmutzwassergebühr:
    2007 - 2008: 2,92 EUR/m³
    2009:     ­­­­­­­­­­       2,99 EUR/m³
    2010:            3,06 EUR/m³
    2011:            3,20 EUR/m³
    2012 - 2016: 3,07 EUR/m³
    2017:            2,97 EUR/m³
    2018:            2,87 EUR/m³
    2019:            2,85 EUR/m³
    2020:            3,05 EUR/m³
    2021:            3,10 EUR/m³
    2022:            3,08 EUR/m³
    2023:            3,12 EUR/m³

    Niederschlagswassergebühr:
    2007 – 2008: 0,64 EUR/m²
    2009:             0,63 EUR/m²
    2010:             0,64 EUR/m²
    2011:             0,65 EUR/m²
    2012 – 2018: 0,63 EUR/m²
    2019:             0,67 EUR/m²
    2020:             0,72 EUR/m²
    2021:             0,74 EUR/m²
    2022:             0,73 EUR/m²
    2023:             0,74 EUR/m²

  • Dokumente