Neue Bundesweite Vorschriften

Digitale Passbilder ab dem 1. Mai

Morphing bezeichnet eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmolzen werden, sodass die Gesichtszüge mehrerer Personen in einem Bild kombiniert werden können. Digitale Passbilder können künftig entweder von zertifizierten Fotografen oder weiteren zertifizierten Dienstleistern (zum Beispiel Drogeriemärkten) erstellt werden. Diese können die Passbilder dann über ein sicheres Cloud-System an das Bürgerbüro übermitteln. Ein Code wird ausgedruckt, der von den Antragstellenden im Bürgerbüro vorgelegt werden muss. Zusätzlich wird die Stadt Beckum ab dem 1. Mai eigene Aufnahmesysteme im Bürgerbüro an den Standorten Beckum und Neubeckum bereitstellen. Die Nutzung dieser Aufnahmegeräte im Bürgerbüro ist mit einem Zusatzgeld von 6,00 Euro je Ausweisdokument verbunden.

Wichtig: Mitgebrachte, ausgedruckte Passbilder dürfen ab dem Stichtag nicht mehr akzeptiert werden, ebenso können Passbilder auf digitalen Speichermedien nicht angenommen werden. Ein im Bürgerbüro erfasstes digitales Passbild wird ausschließlich zur Antragsstellung genutzt und nicht ausgedruckt oder dem Antragstellenden zur weiteren Verwendung bereitgestellt.

Außerdem ist zu beachten, dass für andere Dienstleistungen wie zum Beispiel Führerscheinangelegenheiten oder für Fischereischeine die Nutzung der digitalen Aufnahmesysteme aus systemtechnischen Gründen nicht möglich ist. Hierfür muss weiterhin ein ausgedrucktes, biometrisches Passbild eingereicht werden.

Weitere Informationen erteilt das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 02521 29-3333.