Unterschiedliche Hebesätze beschlossen
Keine Mehrbelastung bei der Grundsteuer
Wegen der ab nächstem Jahr greifenden Grundsteuerreform hat der Rat der Stadt Beckum in seiner letzten Sitzung neue, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Ziel ist, dass das Grundsteueraufkommen für die Stadt stabil bleiben soll. Mehreinnahmen sind ausdrücklich nicht das Ziel.
Ab 2025 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei der Stadt Beckum für Wohngebäude nach einstimmigem Ratsbeschluss bei 607 Prozent und für Nichtwohngebäude bei 1 110 Prozentpunkten. Bei der Grundsteuer A sind es 331 Prozent. Alle Hebesätze entsprechen genau den vom Land Nordrhein-Westfalen veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesätzen.
Mit dieser Differenzierung sollen die Beckumerinnen und Beckumer beim Wohnen nicht zusätzlich belastet werden. Einheitliche Hebesätze hätten in der Gesamtrechnung für Beckum über 1 Million Euro Mehrbelastung für die Wohngrundstücke bedeutet.
Wie die Grundsteuer im Einzelnen ausfällt, hängt vom jeweiligen Steuermessbetrag ab. Dieser Steuermessbetrag wurde vom Finanzamt, ohne Einflussmöglichkeit der Stadt Beckum, festgelegt. Aufgrund seiner Höhe sind Mehr- oder Minderbelastungen bei der Grundsteuer im Vergleich zum Vorjahr möglich. Fragen zum Steuermessbetrag kann ausschließlich die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Beckum (02521 25-1959 oder www.grundsteuer.nrw.de) klären.
Wie in den Vorjahren sollen die Grundsteuerbescheide Ende Januar an die Beckumer Haushalte verschickt werden.