Grafik eines Schlüssels

Sie haben etwas verloren oder gefunden?

Ob der von Ihnen vermisste Gegenstand bereits beim Fundbüro der Stadt Beckum abgegeben wurde, können Sie im Online-Fundbüro  oder telefonisch unter 02521 29-3354 abfragen.

Wer einen Gegenstand findet, ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Fund bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Fundstücke müssen 6 Monate aufbewahrt werden. Sollte sich nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist kein Eigentümer feststellen lassen, hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.
Bei Verzicht wird die Stadt Beckum Eigentümerin. Der Eigentümer kann aber unter bestimmten Umständen innerhalb von drei Jahren die Rückübereignung verlangen.

Finderlohn

Der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab. Der Anspruch auf Finderlohn ist privatrechtlich geregelt. 

Fundanzeige

Sie können persönlich oder Online bei der Stadt Beckum Ihre Fundanzeige aufgeben.