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Ist Gleichstellung noch ein aktuelles Thema?

Im Grundgesetz steht es zu lesen, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, aber eben auch, dass der Staat die tatsächliche Gleichberechtigung fördert und auf die Beseitigung von Benachteiligungen hinwirkt. Und da gibt es noch reichlich zu tun.

Letztlich ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der wir alle maßgeblich beteiligt sind!

Gleichstellungsarbeit heute, bedeutet, an den Strukturen zu arbeiten, damit Voraussetzungen geschaffen werden, dass jeder Mensch die gleichen Chancen hat.

Dazu müssen veraltete Rollenbilder und das Denken in stereotypen Denkstrukturen aufgebrochen werden. Das ist keine Rocketsience, das ist das, was uns täglich über den Weg läuft. Überlegen wir doch nur mal mit welchen Rollenbildern wir aufgewachsen sind, die täglich noch in der Werbung, in der Aufmachung von Produkten, bei Preisentwicklungen, in der Planung oder zum Beispiel in der Arbeitswelt zu sehen sind. Und diese Stereotypen werden immer wieder aufgelegt. Das ist keine Weiterentwicklung, sondern Stillstand.

Hier gilt es die Knotenpunkte zu identifizieren um sie an der Wurzel aufbrechen und weiterzuentwickeln zu können. 

Diese Knotenpunkte finden wir in allen Lebensbereichen und daher bedingen sie auf vielerlei Ebenen, dass es noch keine Gleichberechtigung gibt.

Auch wenn es uns heute schon so vorkommt, als wäre es kein Thema mehr, zeigen uns Bewegungen in Deutschland, Europa und der Welt das Gegenteil. Es gibt Kräfte, die die Uhr zurückdrehen möchten, das Erreichte zurückdrängen und neue Fortschritte nicht zulassen möchten.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe,  auf den Verfassungsgrundsatz, dass Männerund Frauen gleichberechtigt sind hinzuweisen, darüber zu informieren und Motor für Veränderungen zu sein. Sie ist  die Ansprechpartnerin für gleichstellungsrelevante Angelegenheiten und steht als  Kooperrationspartnerin gerne zur Verfügung.

Für die tatsächliche Umsetzung dieses Auftrages innerhalb der Verwaltung ist sie allerdings nicht zuständig. Dieser Auftrag liegt bei den Beschäftigten mit einer Führungsaufgabe.